Michael Kühner - Ihr Schornsteinfegermeister
Fachmann für Brand- und Umweltschutz sowie Energieeinsparung
Bei der nachträglichen Errichtung eines Schornsteines in ein Gebäude, wird der Einfachheit wegen, in der Regel ein sog. doppelwandiger Edelstahlschornstein an der Außenwand hochgeführt. Diese Schornsteine werden dann oft zwischen den Sparren und einem Dachvorsprung mit einer Holzverkleidung durchgefühert. Um die Brandsicherheit zu gewährleisten müssen bestimmte Abstände zwischen den brennbaren Bauteilen (Sparren, Holzverkleidung etc.) und dem Schornstein eingehalten werden.
Nach der FeuVO-RLP muss der Sicherheitsabstand min. 10cm (vom Schornsteininnenrohrrohr gerechnet) betragen.
Bei gemauerten Schornsteinen muss der Abstand vom Holzbalken zu der Außenseite des Schornsteines 2 cm betragen.
Aber auch dieser geringere Abstand wird nicht immer (auch im Neubau), eingehalten.
Der Schornsteinfeger kontrolliert bei der Abnahme diese Abstände und bemängelt die falsche Ausführung.
Für Ihre Sicherheit.