Der Schornsteinfeger: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

Michael Kühner - Ihr Schornsteinfegermeister

Fachmann für Brand- und Umweltschutz sowie Energieeinsparung

Ungenügender Brandschutzabstand

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Bei der nachträglichen Errichtung eines Schornsteines in ein Gebäude, wird der Einfachheit wegen, in der Regel ein sog. doppelwandiger Edelstahlschornstein an der Außenwand hochgeführt. Diese Schornsteine werden dann oft zwischen den Sparren und einem Dachvorsprung mit einer Holzverkleidung durchgefühert. Um die Brandsicherheit zu gewährleisten müssen bestimmte Abstände zwischen den brennbaren Bauteilen (Sparren, Holzverkleidung etc.) und dem Schornstein eingehalten werden.
Nach der FeuVO-RLP muss der Sicherheitsabstand min. 10cm (vom Schornsteininnenrohrrohr gerechnet) betragen.


Bei gemauerten Schornsteinen muss der Abstand vom Holzbalken zu der Außenseite des Schornsteines 2 cm betragen.

Aber auch dieser geringere Abstand wird nicht immer (auch im Neubau), eingehalten.

Der Schornsteinfeger kontrolliert bei der Abnahme diese Abstände und bemängelt die falsche Ausführung.

Für Ihre Sicherheit.





Bundesland: Rheinland-Pfalz
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

Michael Kühner

Schornsteinfegermeister Gebäudeenergieberater HWK
Kirchenstraße 2
67688 Rodenbach
Tel.: 06374 - 99 26 48
Fax.: 06374 - 99 27 21
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Innung Pfalz und Rheinhessen
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