Michael Kühner - Ihr Schornsteinfegermeister
Fachmann für Brand- und Umweltschutz sowie Energieeinsparung
Das Verbrennen von Holzabfällen (behandelt, beschichtet, lackiert, getränkt, Spanplatten usw.) ist nach der 1.BImSchV. in häuslichen Feuerungsanlagen verboten und kann strafrechtlich verfolgt werden.
Was aber ist mit Palettenholz, Sägeresten aus Zimmereien, unbehandelten Schalbrettern u.ä.? Grundsätzlich sollte das Verbrennen dieser Hölzer kritisch betrachtet werden: Eine Untersuchung eines Schweizer Institutes hat ergeben, dass Verarbeitungsreste bei der Verbrennung wesentlich höhere Anteile an Schwermetallen zurücklassen (Aschetest) als sauberes Baumholz. Paletten werden erst zur Entsorgung freigegeben, wenn sie brüchig oder morsch sind, an Schalbrettern haften Reste von Zement und anderen Zuschlagstoffen und Holzreste aus Zimmereien sind häufig imprägniert, obwohl sie "sauber" aussehen.
Wer sicher gehen will und umweltfreundlich heizen möchte, sollte grundsätzlich keine Hölzer verbrennen, die im Verarbeitungsprozess gestanden haben.
Gewerblicher Abfall hat im Kamin nichts zu suchen. Imprägnierte Hölzer und Holzreste müssen gesondert entsorgt werden. Firmeninhaber, die derartigen Sondermüll ihren Mitarbeitern freundlicherweise "überlassen", müssen sogar mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.