Michael Kühner - Ihr Schornsteinfegermeister
Fachmann für Brand- und Umweltschutz sowie Energieeinsparung
Holzpellets, sofern es sich nicht um Sackware handelt, werden mittels
Silowagen angeliefert und in den Lagerraum bzw. Lagerbehälter
eingeblasen. Die Silofahrzeuge verfügen in der Regel über einen
Pumpschlauch mit ca. 30 m Länge. Der Befüllanschluß (Befüllkupplungen)
darf daher max. 30 m von der Hauszufahrt entfernt sein.
Sind
längere Pumpschlauchlängen zu erwarten, halten Sie bitte im Vorfeld
Rücksprache mit ihrem Pelletlieferanten, um dessen technische
Möglichkeiten zu klären.
Abhängig vom gewählten Typ des
Pelletslagers ist es notwendig, dass sich in unmittelbarerer Nähe ein
Stromanschluss mit 230 Volt und mindestens 10 Ampere befindet. Parallel
zum Einblasvorgang wird mit Hilfe eines Absauggebläses, welches der
Pelletslieferant mitführt, die für den Einblasvorgang erforderliche
Förderluft sowie der entstehende Staub abgesaugt.
Als industrielle Lagerbehälter bezeichnet man Behälter, die speziell
für die Lagerung von Holzpellets hergestellt werden. Gängige Behälter
sind z.B. Silos aus Gewebe oder Metall, die im Keller oder gegen
Umwelteinflüsse geschützt auch außerhalb des Hauses aufgestellt werden.
Desweitern sind Erdlager erhältlich. Die unterirdische Lagerung
außerhalb des Gebäudes bietet sich an, wenn kein Lagerraum innerhalb
des Gebäudes zur Verfügung steht, oder dieser anderweitig genutzt
werden soll.
WICHTIGER HINWEIS: Um einen
störungsfreien Betrieb der Pelletsheizung zu gewährleisten, ist es von
größter Wichtigkeit, dass das Pelletslager bzw. das Austragssystem auf
den Kesseltyp (Hersteller) abgestimmt ist bzw. mit diesem Kompatibel
ist. Pelletskessel, Austragsystem und Lagerbehälter müssen immer ein
abgestimmtes System darstellen.
Prüfen sie deshalb immer, ob
serienmäßig passende und damit auf das Kesselsystem abgestimmte
Lagerbehälter beim jeweiligen Kesselhersteller angeboten werden.
Erkundigen Sie sich bei Herstellern, die ausschließlich Lagerbehälter
herstellen bzw. vertreiben, mit welchen Kesseltypen und damit in der
Regel auch das Austragungssystem ihres Produktes kompatibel sind.
Ein individuell erstellter Lagerraum für Holzpellets ist dadurch
gekennzeichnet, dass innerhalb des Gebäudes ein Teilbereich zur
Lagerung der Pellets abgetrennt wird bzw. ein geeigneter Raum zur
Verfügung gestellt wird. Bei einer Lagerung im Gebäude ist es von
Vorteil, wenn der Lagerraum an eine Außenmauer des Hauses grenzt um
eine einfache Befüllung des Lagerraumes zu gewährleisten.
Form und Größe des Lagerraumes
Grundsätzlich
sollte der Lagerraum länglich-rechteckig sein, wobei die Raumbreite -
wenn möglich - 2,0 m nicht übersteigen sollte z.B.: 2m x 3m etc. Je
schmaler der Raum ist, desto weniger "Leeraum" bleibt. Die Größe des
benötigten Lagerraumes hängt vom Wärmebedarf des Gebäudes ab, sollte
jedoch so groß gewählt werden, dass eine Jahresbrennstoffmenge
eingelagert werden kann.
Als Faustregel für die Berechnung des benötigten Lagerraumvolumens gilt:
1 kW Heizlast = 0,9 m3 Lagerraum (inkl. Leerraum)
Nutzbarer Rauminhalt = 2/3 Lagerraum (inkl. Leerraum)
1m³ Pellets ~ 650 kg
Energieinhalt ~ 5 kWh/kg
Beispiel:
Ein Einfamilienhaus mit einem errechneten Wärmebedarf von 15 kW | |
15 kW Wärmebedarf x 0,9 m³/kW | = 13,5 m³ Lagerraumvolumen (inkl. Leerraum) |
Nutzbarer Rauminhalt | 13,5 m³ x 2/3 = 9m³ |
Pelletsmenge | 9 m³ x 650 kg = 5850 kg |
Lagerraumgröße 1) | 13,5 m³ : 2,4 m (Raumhöhe) = 5,6 m² Fläche |
Gelagerte Energiemenge | 5850 kg x 5 kWh/kg = 29250 kWh 2) |
Als Raumaustragsysteme werden die technischen Lösungen beschrieben, auf
welchem Weg die Holzpellets aus dem Pelletlager dem Kessel zugeführt
werden.
Die Zuführung der Holzpellets aus den jeweiligen
Lagerbehältern erfolgt entweder durch sogenannte Schneckensysteme oder
auf pneumatischem Weg, sogenannten Saugsystemen.
Bei der
Verwendung von Förderschnecken liegt der Lagerbehälter bzw. der
Lagerraum in der Regel in unmittelbarer Nähe zum Pelletskessel, da die
Reichweite von Förderschnecken begrenzt ist.
Ist der Lagerort
der Holzpellets weiter entfernt, was gerade im Altbaubereich ein
häufiger Fall ist, kommen bevorzugt Saugsysteme zum Einsatz, die eine
Zuführung der Holzpellets auch über weitere Entfernungen (bis ca. 25m)
ermöglichen.
Die Qualität der Holzpellets wie auch der richtige Pelletlagerraum sind entscheidende Komponenten die zur vollen Funktionsfähigkeit Ihrer Anlage und Ihrer Zufriedenheit beitragen.
Zur optimalen Pelletlagerhaltung sollten folgende Punkte beachtet werden:
Optimale Lagerraumgröße:
- 1 KW Heizlast = 1 m³ Rohlagerraum (ca. 0,6 m³ nutzbarer Lagerraum)
(Durch die Schräge entsteht ein Leerraum der nicht befüllt werden kann,
somit entspricht das nutzbare Volumen ca. 2/3 des Raumvolumens)
- Das Fassungsvermögen sollte etwa den 1, 5 fachen Jahresverbrauch betragen.
- In Schneckenrichtung schmaler Lagerraum - Breite < 2,5 m - dadurch geringes Todvolumen
- Rechteckiger Lagerraum mit Einblasset an der Stirnseite
Anordnung des Lagerraumes
- Der Lagerraum sollte sich direkt neben dem Heizraum befinden, um lange Förderwege zu vermeiden.
- Die Befüllkupplung soll so angeordnet werden, dass sie mit einem max. 30 m langen Schlauch von der Hauszufahrt erreichbar ist.
- Der Lagerraum sollte an einer Außenwand liegen.
- Eine mit 16 Ampere abgesicherte 230 Volt Feuchtraumsteckdose muss für den Silo-LKW zugänglich sein, um das Sauggebläse zur Staubrücksaugung anzuschließen.
- Die Befüllkupplungen können in der Mauer oder in einem Lichtschacht (Mindesttiefe 0,5 m) vorgesehen werden.
Gestaltung des optimalen Lagerraumes:
- Der Lagerraum muss trocken und staubdicht sein.
- Die Wände sollten massiv gemauert sein und dem Druck der Holzpelletmasse standhalten.
Gipsplatten, Gasbeton oder schwache Holzplatten sind nicht geeignet! (Bitte Wandstärke beachten!)
- Die Lagerraumtüre muss nach außen zu öffnen sein und mit einer Dichtung versehen werden, außerdem sollte die Türe auf der Befüllseite installiert werden.
- Die Innenseite der Türe soll mit Holzbrettern beplankt werden, um das Öffnen auch bei gefülltem Lagerraum zu ermöglichen.
- Es muss ein Schrägboden eingebaut werden, damit der Pelletlagerraum vollständig entleert werden kann.
- Die Oberfläche des Schrägbodens muss aus glattem Material bestehen.
- Die Schräge muss mindestens 45° Neigung betragen.
- Für den Lagerraum gelten ab 15.000 kg die bautechnischen Brandschutzanforderungen wie für den Heizraum
( Wände und Decken F90, Boden nicht brennbar, Türe T30, Fenster G30).
- Achtung: Elektroinstallationen im Lagerraum sind nicht zulässig!